Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV nach Art. 28 DSGVO)
Standardisierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für Kanzleien & Unternehmen
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen stellen wir gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO die Grundsätze unserer Auftragsverarbeitung bereit.
1. Gegenstand und In-Memory-Sicherheitsprinzip
Aufgrund unserer flüchtigen In-Memory-Technologie werden personenbezogene Buchungsdaten zu keinem Zeitpunkt persistent gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich temporär im flüchtigen Arbeitsspeicher für die Dauer des Konvertierungsvorgangs.
2. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Hosting in ISO-27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren (Frankfurt am Main). Vollständige TLS-1.3-Transportverschlüsselung und strikte Mandantentrennung.